Bienen – Völkermeldungen!


Bienen – Völkermeldungen!

(Stand: 01.11.2013)

Im Imkerverein Hatten und Umgebung e.V werden zwei grundsätzlich unterschiedliche Völkermeldungen von den Mitgliedern abgefragt:

 

Zu einem benötigt unser Kassenwart (im November eines jeden Jahres) eine Völkeranzahl zur Erstellung der Jahresbeitragsrechnung. Diese Meldung wird dann zum Landesverband, und auch zum Deutschen Imkerbund e.V. weitergeleitet. Nur die hier gemeldeten Völker sind dann über die Imkerversicherung abgesichert, bzw. versichert; und nur für diese gemeldeten Völker kann man dann ggf. auch DIB-Gewährverschlüsse erhalten (Formular: nachfolgender Link),

http://www.deutscherimkerbund.de/phpwcms_ftp/Bestellung_von_GV_2013.pdf

sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind!

 

Zum anderen benötigt unser Wanderwart die Völkerzahl mit genauen Standortangaben. Z.Zt. wird von ihm die bisher manuell geführte Standkarte des Vereinsgebietes, auf eine „elektronische“ Standkarte übertragen und aktualisiert. Nur wenn ihm alle Stände und Völker bekannt sind, hat er z.B. die Möglichkeit, saisonale Wanderimker (mit Gesundheitszeugnis natürlich!) zu leiten, ohne dass ein Standimker darunter zu leiden hat. Unsere Bienen fliegen schon einen großen Bereich auf der Suche nach Nahrung ab. Hier: http://www.homecrossing.de/beespace/ kann man sehen, wie groß dieser ist! Und da es zwangsläufig zu Überschneidungen der Flugradien der Bienen verschiedener Imker kommen kann, ist eine gegenseitige Ansteckungsgefahr leider latent vorhanden!

Bitte denkt zukünftig daran, jeden neuen Stand anzumelden, und auch jeden nicht mehr genutzten abzumelden. Sollte im Vereinsgebiet ein Bienenstand stehen, von dem ihr nicht wisst, wer dafür verantwortlich ist, bitte eben kurz beim Wanderwart Bescheid geben! Wir versuchen, eng mit unserem Amtsveterinär des Landkreises Oldenburg, Herr Dr. Leiner, und unseren Nachbar- Imkervereinen zusammenzuarbeiten, um weiterhin gesunde und vitale Bienen halten zu können!

Nachfolgend noch ein paar gesetzliche Formulierungen zum Bienenschutz:

 

Gesetzestext – Ausschnitte:

Bienenseuchenverordnung:

§ 1a

Wer Bienen halten will, hat dies spätestens bei Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.

Zu § 1 a:

Alle Bienenhaltungen sind spätestens bei Beginn der Bienenhaltung unter Angabe von Standort und Anzahl der Bienenvölker der zuständigen Behörde anzuzeigen, damit im Rahmen einer Seuchenbekämpfung eine bessere Übersicht über die gefährdete Population möglich ist.

Als Standort sind alle Dauerstände (Überwinterungsstände und regelmäßig wieder genutzte Stände einer Imkerei) anzugeben. Hinsichtlich der Anzahl der Bienenvölker ist die durchschnittliche Standbesetzung maßgeblich.

§ 5a

Der Besitzer von Bienenvölkern, die nur vorübergehend an einen anderen Ort verbracht werden, hat an dem Bienenstand ein Schild mit seinem Namen und seiner Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar anzubringen.

Zu § 5 b:

Von erfolgsentscheidender Bedeutung für die Bekämpfung von Bienenseuchen in einem bestimmten Gebiet ist die vollständige Erfassung aller Bienenvölker und Bienenstände.

 

Für alle, die noch mehr wissen möchten,…

http://www.laves.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=20073&article_id=73599&_psmand=23